Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung vorenthalten.

Dem könnte der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Darum fordern wir:

Mitbestimmung sichern, rechtliche Schlupflöcher schließen

  • Eine gesetzlich bindende Klarstellung, dass die Mitbestimmungsgesetze in allen kapitalistisch strukturierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten – unabhängig von der Rechtsform.

Das gilt insbesondere auch für Unternehmen mit Konstruktionen in ausländischer Rechtsform.

  • Absicherung des Mitbestimmungsniveaus bei Umwandlung in europäische Rechtsformen wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE).

Wächst das Unternehmen, muss die Mitbestimmung mitwachsen. Das Einfrieren eines mitbestimmungslosen Zustands bzw. auf niedrigem Niveau ausschließen.

  • Schließung der Lücke im Drittelbeteiligungsgesetz

Zusammenfassung von Holdings und Tochterunternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten bei der Berechnung der Gesamt-Beschäftigtenzahl, so wie im Mitbestimmungsgesetz bereits gesetzlich geregelt.

  • Mitbestimmung in Europa über eine Rahmenrichtlinie sichern

Europäische Mindeststandards zu Unterrichtung, Anhörung und unternehmerischer Mitbestimmung.

  • Effektive Sanktionen bei Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht.

Mitbestimmung in Deutschland modernisieren und stärken

  • Paritätische Mitbestimmung ab einer Unternehmensgröße von 1000 Beschäftigten und Drittelbeteiligung ab 250 Beschäftigten.
  • Strategische Entscheidungen bei Zukunftsfragen mit Personalbezug sollten im Aufsichtsrat nicht über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg gefällt werden dürfen.
  • Alle Unternehmensvorstände sollten einen Arbeitsdirektor haben, der von der Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat getragen ist.

Hintergründe zu unseren Forderungen