Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung vorenthalten.
Dem könnte der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Darum fordern wir:
Mitbestimmung sichern, rechtliche Schlupflöcher schließen
- Eine gesetzlich bindende Klarstellung, dass die Mitbestimmungsgesetze in allen kapitalistisch strukturierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten – unabhängig von der Rechtsform.
Das gilt insbesondere auch für Unternehmen mit Konstruktionen in ausländischer Rechtsform.
- Absicherung des Mitbestimmungsniveaus bei Umwandlung in europäische Rechtsformen wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
Wächst das Unternehmen, muss die Mitbestimmung mitwachsen. Das Einfrieren eines mitbestimmungslosen Zustands bzw. auf niedrigem Niveau ausschließen.
- Schließung der Lücke im Drittelbeteiligungsgesetz
Zusammenfassung von Holdings und Tochterunternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten bei der Berechnung der Gesamt-Beschäftigtenzahl, so wie im Mitbestimmungsgesetz bereits gesetzlich geregelt.
- Mitbestimmung in Europa über eine Rahmenrichtlinie sichern
Europäische Mindeststandards zu Unterrichtung, Anhörung und unternehmerischer Mitbestimmung.
- Effektive Sanktionen bei Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht.
Mitbestimmung in Deutschland modernisieren und stärken
- Paritätische Mitbestimmung ab einer Unternehmensgröße von 1000 Beschäftigten und Drittelbeteiligung ab 250 Beschäftigten.
- Strategische Entscheidungen bei Zukunftsfragen mit Personalbezug sollten im Aufsichtsrat nicht über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg gefällt werden dürfen.
- Alle Unternehmensvorstände sollten einen Arbeitsdirektor haben, der von der Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat getragen ist.